Impressum & AGB

Wir bieten Ihnen die Transfer / Transport / Mietwagendienste in Augsburg und Umgebung

Impressum
Angaben gem. § 5 TMG:

Firma: Polat Transfer

Name: Abdurrahman Polat ( innhaber )

Adresse: Neuburger Str. 179f

86167 Augsburg

Kontaktaufnahme: Telefon: 017666831800

E-Mail: info@Polattransfer.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Angebot

Sämtliche Angebote vom Polat Transfer sind freibleibend.
Pauschalangebote gelten nur für den angefragten Auftrag.

§ 2 Vertragsabschluss

Polat Transfer bestätigt den Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb
von 2 Tagen. Erbringt Polat Transfer tatsächlich Leistungen, gilt der Vertrag
als geschlossen. Kurzfristige Auftragsänderungen bedürfen, sofern sie den
ursprünglich erteilten Auftragsumfang übersteigen, der Bestätigung durch Polat
Transfer. Bei einer durch den/der Transferfahrer/in durchgeführten
kurzfristigen Auftragsänderung ohne Bestätigung durch Polat Transfer, die durch
den Kunden in Auftrag gegeben wird, haftet dieser für daraus entstandenen
materiellen und immateriellen Schaden.

.Aufträge  werden grundsätzlich in der Weise ausgeführt, wie sie
fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt und schriftlich
bestätigt werden. Für die Annahme des Vertrages (den Umfang der vertraglich
geschuldeten Leistung) ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung
von Polat Transfer maßgebend. Der Kunde verpflichtet sich, die Inhalte der
Auftragsbestätigung genau zu prüfen. Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand
des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen, Bestätigungen oder
Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Mündliche Abreden
bedürfen einer (fern-)schriftlichen Bestätigung.

Besonderheiten Shuttle Service Von Seiten der Polat Transfer wird ein
erteilter Fahrauftrag eines Kunden mit den Auftragsdetails, wie Abholtermin,
-ort, und -uhrzeit dem Kunden per E-Mail bestätigt. Die Abholzeit ist genau
einzuhalten, da sonst der Beförderungs-anspruch grundsätzlich (maximal nach 15
Minuten Wartezeit des Polat Transfer Fahrers ) entfällt und als sog. „Warte Zeit“
an den Kunden berechnet wird. Der Kunde muss während des Abholzeitraums (15
Minuten vor bzw. nach dem vereinbarten Termin) telefonisch erreichbar sein,
anderenfalls kann eine rechtzeitige Abholung unter Umständen nicht garantiert
werden. Die Abholung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des
Abholzeitraums erfolgt. Erfolgt die Abholung durch einen Polat Transfer Fahrer
nicht innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums, so hat der Kunde die Polat
Transfer zu benachrichtigen. Bei Nutzung des Polat Transfer Airport Shuttle
Services erfolgt eine Abholung des Kunden am Flughafen grundsätzlich vom
jeweiligen Meeting-Point des Terminals. Der Kunde hat die Pflicht, den am
Meeting Point wartenden Polat Transfer Fahrer, der entsprechend durch
Namensschild oder Polat Transfer Firmenlogo gekennzeichnet ist, ausfindig zu
machen. Bei geänderten Flug- bzw. Landungszeiten versucht die Polat Transfer pünktlich
zu erscheinen. Flugverspätungen sind der Polat Transfer bekannt. Für
kurzfristig erteilte Fahraufträge behält sich die Polat Transfer vor, eine
zusätzliche Expressgebühr in Höhe von 10,- € brutto zu erheben. Kurzfristig
erteilte Fahraufträge sind folgendermaßen definiert: Aufträge am selben Tag und
Buchungen nach 18:00 Uhr für den Folgetag. Diese Gebühr kann auch bei
kurzfristigen Umbuchungen/Änderungen anfallen. Für Rechtsansprüche bei
Verspätungen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir keine
Haftung. Das bedeutet für den Gast, dass uns die Festlegung der Abholzeit
obliegt. Wünscht der Gast eine andere Abholzeit als von uns vorgeschlagen, geht
das Risiko auf den Gast über. Wir befördern unsere Gäste so, dass sie 2 Stunden
vor Abflug am Flughafen eintreffen. Wartezeit Die kostenlose Wartezeit bei der
Rückfahrt beträgt 30 Minuten (Ankunftszeit laut Auftragsbestätigung). Danach
wird Wartezeit berechnet. Es können Wartezeiten entstehen, wenn ein Flug
verfrüht oder verspätet den Flughafen erreicht. Sollten bereits anschließende
Aufträge anstehen, werden diese vorrangig behandelt und es können danach
Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht ausgeschlossen werden. Bei
Terminänderung ohne Rücksprache mit uns hat der Fahrgast keinen Anspruch auf
Beförderung, Kostenerstattung oder Minderung

§ 3 Leistungen

Zu den Inklusivleistungen gehören das Fahrzeug, das Fahrpersonal und
beauftragte Leistungskilometer. Polat Transfer verpflichtet sich, dem Kunden
ein den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bzw. der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres
Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt in einem
sauberen Zustand. Die Fahrzeuge sind gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert. Die vom Polat
Transfer eingesetztes Fahrpersonal ist im Besitz der erforderlichen
behördlichen Genehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in
Verbindung mit der Ausführungsverordnung zum PbefG.

§ 4 Preise

Es gilt die im Angebot enthaltene Preisliste. Alle angegebenen Preise sind
Bruttopreise und verstehen sich inclusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die Angaben in der Preisliste sind freibleibend. Auslagen oder auftragsbedingte
Zusatzkosten werden dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind beim Transfer dem Fahrer in bar oder per Kreditkarte zu
entrichten. Zahlungen per Rechnung sind ohne Abzug fällig. Für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Rechnungsbetrages zur
vorbehaltlosen Verfügung vom Polat Transfer an. Der Polat Transfer behält
sich vor, vor Fahrantritt eine Vorausleistung von bis zu 100% des zu
erwartenden Auftragsvolumens zu erheben oder vor Annahme eines Auftrages zur
Sicherung der Forderung eine Kopie der Kreditkarte und des Personalausweises
des Karteninhabers zu verlangen.

§ 6 Stornobedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, fallen für Stornierungen die folgenden
Stornogebühren an:

Weniger als 10 Std. vor Fahrtantritt: 50% des Auftragswertes, bei weniger
als 4 Stunden, 80% des Auftragswerts
Bei Nichterscheinen des Kunden zum Vereinbarten Zeitpunkt (No show): 100% des
Auftragswertes Die Berechnung des Auftragswertes erfolgt grundsätzlich zu
Gunsten des Kunden und kann sich auch auf eine Aufwandsentschädigung in
angemessener Höhe beschränken. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass
die tatsächlich entstandenen Kosten bzw. der tatsächlich entstandene Schaden
geringer sind.

§ 7 Haftung & Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Mitteilung aller für die
Leistungserbringung notwendigen Daten.
Der Kunde verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem Fahrzeug. Alle
für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technische Regeln sind zu
beachten. Den Hinweisen und Anweisungen des Fahrzeugführers sind unbedingt
Beachtung zu schenken. Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Kunden kann mit
sofortiger Wirkung vom Beförderungsvertrag zurückgetreten werden. Der
Vergütungsanspruch vom Polat Transfer auf den Auftragswert bleibt unberührt.
Zusätzlich besteht ein Schadensersatzanspruch, der sich aus dem nicht
vertragsgemäßen Verhalten ergibt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis
zu erbringen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

Kann die Dienstleistung vom Polat Transfer aus Gründen nicht erbracht
werden, die vom Kunden zu vertreten sind, z.B. wenn der Kunde seine
Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt, besteht der Entgeltanspruch
vom Polat Transfer in Höhe des Auftragswertes weiter.

§ 8 Haftung des Polat Transfer

Die Haftung des Polat Transfer für Vertragsverletzung und aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht grundsätzlich nur
Anspruch auf den typischerweise entstandenen Schaden von Körper, Leben und
Gesundheit. Die Sachschäden, die dem Kunden aufgrund schuldhaften Verhaltens
vom Polat Transfer entstehen, werden nur ersetzt, wenn sie 1000,00 € nicht
übersteigen und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die
verschuldensunabhängige Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) bleibt von
den Regelungen des § 10 unberührt. Jegliche Haftung für Verspätungen, deren
Ursprung in der Straßenverkehrslage liegt ist ausgeschlossen. Hieraus
abgeleitete Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Beförderungsausschluss

Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die
Sicherheit und Ordnung darstellen, insbesondere

Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer
berauschender Mittel stehen
Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen
berechtigt sind (der Waffenschein ist unaufgefordert vorzulegen).

Verletzt ein Fahrgast die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der
Beförderung ausgeschlossen werden. Der Entgeltanspruch vom Polat Transfer
auf den voraussichtlichen Auftragswert bleibt nach Beförderungsausschluss voll
erhalten.

§ 10 Datenschutz

Der Kunde wird gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf
hingewiesen, dass Polat Transfer die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen
Daten in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der
Daten an Dritte erfolgt nicht.
Personenbezogene Daten von registrierten Nutzern werden nur nach Maßgabe der
unter der Adresse https://Polattransfer.com abrufbaren Datenschutzerklärung
erhebt, genutzt und verarbeitet.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Augsburg
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland haben – auch bei Wechsel- und Scheckklagen – ist Augsburg. Polat
Transfer kann den Kunden auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht
verklagen.

§ 12 Gepäck

 Pro Person dürfen maximal zwei Gepäckstücke in normaler Größe
mitgeführt werden. Zusatz-gepäckstücke oder sperrige Güter müssen bei der
Fahr-auftragserteilung deklariert werden, da sonst kein Beförderungsanspruch
für diese Gegenstände besteht. Für solche Gepäckstücke können von der Polat
Transfer Mehrkosten berechnet werden. Die Höhe der Mehrkosten wird auf Anfrage
mitgeteilt.

§ 13 Rücktritt / Stornogebühren

Die Vertragsparteien haben das Recht, den Beförderungs-auftrag zu
stornieren. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Die kostenfreie Stornierung
eines Airport Shuttle Services ist ausschließlich bis 3 Stunden vor
Fahrtantritt kostenfrei. Tritt der Kunde eine Fahrt nicht an (sog. „No Show“) oder
storniert dieser den Fahrauftrag innerhalb der 3 Stunden vor Fahrtantritt, so
bleibt es Polat Transfer vorbehalten das volle Auftrags-volumen bzw. den vollen
Fahrpreis an den Kunden in Rechnung stellen. Dem Kunden bleibt vorbehalten
nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist,
als die von der Polat Transfer geforderte Auftrags-/Fahrpreisentschädigung.
Individuelle Stornobedingungen bleiben davon unberührt. Bei Störungen des
normalen Ablaufs durch höhere Gewalt (Witterung, Verkehr, Panne), besteht kein
Regressanspruch gegen uns. Bei einer Fahrzeugpanne werden wir versuchen, die
Fahrgäste auf unsere Kosten weiter zu befördern

Verbotene Nutzungen

Fahrzeuge von Polat Transfer dürfen nicht genutzt werden a) zur Beförderung
von gefährlichen Stoffen jeglicher Art b) zur Begehung von Straftaten im Sinne
des deutschen Strafgesetzbuches (§§ 1-9 StGB), auch wenn diese nur nach dem
Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind c) zu Fahrten, die über dem vertragsmäßigen
Gebrauch hinausgehen Dem Kunden ist untersagt, den Polat Transfer Fahrer zu den
unter Ziff. a)-c) aufgeführten Nutzungen zu bestimmen.

 Haftung des Kunden

a) Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft, d. h. vorsätzlich und
fahrlässig, verursachten Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Polat Transfer Fahrer
persönlich unbegrenzt. b) Im Übrigen haftet der Kunde unbegrenzt und persönlich
für alle Schäden, welche bei der Benutzung zu verbotenem Zweck entstanden sind.
c) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Den Schaden, der
aus Übermittlungsfehlern, Missverständnissen und Irrtümern im telefonischen,
(fern-)schriftlichen oder E-Mail-Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten
entsteht, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von Polat Transfer verschuldet
wurde. Polat Transfer behält sich vor, aus Gründen der Sicherheit bei
tele-fonischen, (fern-)schriftlichen oder per E-Mail eingehenden Aufträgen eine
Bestätigung einzuholen. Werden telefonische, (fern-)schriftliche oder
E-Mail-Mitteilungen schriftlich bestätigt, hat der Kunde Abweichungen zwischen
diesen Mitteilungen und der schriftlichen Bestätigung unverzüglich zu
beanstanden.

Haftung für Inhalte

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diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung

Polat Transfer Polat Transfer haftet für alle dem Kunden schuldhaft, d. h.
vorsätzlich und fahrlässig zugefügten Schäden, soweit eine Deckung des Schadens
im Rahmen, der für den entsprechenden PKW abgeschlossenen
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Im Falle des Verzuges trifft eine
Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein. Polat Transfer darf mit
der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz
oder teilweise beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen
des Kunden für gerechtfertigt hält. Macht die Polat Transfer hiervon Gebrauch,
so beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf sorgfältige Auswahl und
Unterweisung des beauftragten Dritten. Für die Folgen von Verspätungen infolge
von Verkehrs er-dichtungen, Staus sowie höherer Gewalt und unvorhersehbarem
Fahrzeugausfall wird keine Haftung übernommen. Bei Diebstahl des Gepäcks durch Dritte
haftet die Polat Transfer gleichfalls nicht.

 Schadensersatzansprüche

Schadensersatz Ansprüche gegen die Polat Transfer werden erst dann fällig,
wenn diese frei von Einreden und Einwendungen dem Grunde und der entsprechend
geltend gemachten Höhe sind. Sollten Schadensersatzansprüche aus einem
Verkehrsunfall resultieren, besteht ein Anspruch nur, wenn zuvor die
Gelegenheit bestand, die Ermittlungsakte einzusehen. Bei allen sonst gegen die Polat
Transfer geltend gemachten Ansprüchen leistet die Polat Transfer nur aufgrund
von Rechnungen, die den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Für
mittelbare Schadensersatzansprüche ist die Haftung auf das 8-fache des
Netto-Fahrpreises begrenzt.

Änderungsvorbehalt

Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung
gestellt. Sollte es aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit
nicht gelingen dem Auftrag zu entsprechen, behält sich die Polat Transfer die
Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Dabei ist die Polat Transfer bemüht,
im Hinblick auf den üblichen Verwendungszweck und den Verwendungs-möglichkeiten
die Abweichung zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten

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